Wenn die Reise abgesagt werden muss — Wann Reiserücktrittsversicherung zahlt

Da freut man sich seit Wochen, vielleicht sogar Monaten auf seinen Urlaub und dann das: Man kann ihn nicht antreten. Aber man hat ja zum Glück eine Reiserücktrittsversicherung und die übernimmt die Stornokosten. Oder?

Leider gilt der Versicherungsschutz in nur sehr engen Grenzen. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel in drei Fällen:

  1. Bei Todesfall der versicherten Personen oder engsten Verwandten
  2. Krankheit der versicherten Personen, manchmal auch engsten Verwandten (aber nur unter sehr restriktiven Bedingungen)
  3. Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel der versicherten Personen.

Gelegentlich gibt es noch ein paar Erweiterungen, z. B. Erstattung von Kosten für Klassenfahrten, wenn man krank wurde oder durch Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe nicht teilnehmen kann. Auch Ereignisse der besonderen Art, wie z.B. Wohnungsbrand oder durch ein Unwetter und man muss auf Grund der damit einhergehenden Folgen zu Hause bleiben, können abgesichert sein. Diese Erweiterungen sind oftmals nichts anderes als Übersetzungen – man könnte „Scheinerweiterungen“ sagen – der obigen drei Fälle.

Leider greift die Reiserücktrittsversicherung nur in diesen Fällen. Alle anderen Fällen, wie Grenzschließungen, Kriege oder Unruhen, Quarantäne, greift die Versicherungspolice nicht. Treten diese Ereignisse ein, ist ein Camper leider dem Recht des Urlaubslandes und dem Good Will des Campingplatzes ausgeliefert, geht es um die Stornokosten oder Rückerstattung von Anzahlungen. Denn: Zwar gibt es seitens der EU eine Reiserichtlinie; sie gilt jedoch nur für Pauschalreise und sogenannte verbündeten Angebote (Reiseangebote, die für den Kunden wie Pauschalreisen aussehen). Campingurlaube fallen leider nicht darunter.

Solltest Du Deinen Urlaub wegen oben genannten Ereignissen abbrechen müssen, zahlt die Reiserücktrittsversicherung in der Regel auch die Kosten für z.B. das vorzeitige Abreisen. In Verbindung mit einer Reisekrankenversicherung, bei der z.B. die Rückholung des Versicherten und des Fahrzeugs (Gespanns) bezahlt wird, bildet sie eine guten finanziellen Schutz, sollte gesundheitlich etwas beim Campingurlaub passieren.

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