Hier haben wir Camper auf mehrspurigen Straßen nichts verloren!

Ja, es gibt Regeln, die für uns als Automobilisten nicht tangieren. Sobald wir aber einen Anhänger, also Caravan, ziehen oder ein Wohnmobil fahren, werden sie jedoch wichtig und relvant. Gerade auf dem Fernwegeschnellverkehrsnetz (Autobahn), aber nicht nur da, kommen diese Regeln zum Tragen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fahrspuren, die wir nicht nutzen dürfen.

Die linke Fahrspur

Du bist auf einer dreispurigen Autobahn unterwegs. Mit der schönen Reisegeschwindigkeit von 100 überholst DU regelmäßig LKWs, die auf der rechten Sur unterwegs sind. Nun aber überholt gerade so ein Brummi mit 80 einen anderen mit 60. Die linke Spur ist frei und schwups ziehst du rüber, um die beiden rechts liegen zu lassen.

Aber Achtung: auf der linken Spur hast du bei einer dreispurigen Autobahn nichts verloren. Das gilt nicht nur für LKWs, sondern auch für uns Camper mit Caravan. Die Spur links außen ist für uns tabu! Wenn man Dich da erwischt, wird’s teuer!

Und bevor ihr mit Euren Wohnmobilen lacht: Das trifft Euch genauso! Und zwar, wenn Euer Gefährt mehr als 3,5t. Siehe hierzu die StVO §7.

Überholverbote

Überholverbot für LKW über 3,5 t (und Gespanne über 3,5 t zulässige Gesamtmasse)

Auch Überholverbote wirken sich blöd für uns Camper aus.

Bist Du mit einem Gespann unterwegs und stößt auf das Überholverbot für LKW, interessiert es Dich wahrscheinlich nicht. Es sei denn…

Ja es gibt hier einige Besonderheiten. Denn das Schild betrifft alle mit einem zulässigen Gesamtgewicht (inkl. Anhänger!) über 3,5 Tonnen. Also zum einen etliche Wohnmobile, zum anderen aber auch für nicht wenige Caravangespanne. Zum Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht einer C-Klasse liegt bei 2025 bis 2480 kg. Ein Tabbert Da Vinci 390 QD hat eine zulässige Gesamtmasse von 1.400 kg. In Summe sind das also bis zu 3880 kg (=3,88t)! Und somit unterliegt man dem Überholverbot!

Sollte es, wie in Baustellen üblich, noch mit Zusatzzeichen erweitert werden, dann trifft es auch die leichteren Gespanne.

Ob es einem gefällt oder nicht: Du muss Dich schön brav in der rechten Spur einreihen und zwischen den Tonnern bleiben. Am Ende kannst Du Dich vielleicht ja sogar an dem LKW-Stau innerhalb oder vor der Baustelle erfreuen.

Jedenfalls ist bei Überholverbot (wenn auch nicht für alle!) jede Spur links neben der rechten tabu.

Spurbreiten

Verbot für Fahrzeuge über eine Breite von 2 m (inkl. Spiegel)

So und nun zu meinem persönlichen Lieblingsärgernis: Die Spurbreite! Auch das dafür vorgesehene Verbotsschild sieht man gerne vor und in Baustellen. Und es wird gerne von allen mißachtet! Das Beispielbild zeigt ein Verbot einer Breite von mehr als 2 Metern. Das heißt zum Beispiel für die obige C-Klasse, sie hat mit einer Gesamtbreite von 2.020 mm (=2,02 m) nichts auf der Spur verloren. Und das schon ohne Caravan! Hängen wir den vorgenannten Da Vinci dran, sind wir bei einer Breite des Gespanns von 2,30 m.

Wenn schon die C-Klasse in vielen Baustellen nichts auf der linken oder mittleren Spur verloren hat, dann kannst Du Dir vorstellen, was da ein SUV zu suchen hat. Auch ein Golf IV hat schon nichts mehr auf einer solchen Spur verloren.

Wenn Du hieraus folgerst, dass ja die Breite der meisten Wohnmobile wohl drüber liegt, liegst du nicht falsch. Die als Wohnmobile beliebten Fiat Ducatos (übrigens Peugeot Boxer oder Citroen Jumper sind baugleich!) liegen bei der normalen Transporter-Kastenbauform schon bei 2,508 m. Jedes teilintegrierte Wohnmobil muss also deutlich über den 2,5 m liegen.
Damit haben also Wohnmobile auf der linken Spur …. ja, richtig: NICHTS ZU SUCHEN!

OK, es gibt mehr die Einschränkung auf 2,20 m als die auf 2,00 m. Aber wie eben gezeigt, sind da Wohnmobile dummerweise dennoch von den mittleren und linken Spuren verbannt.

Und wenn Du jetzt innerlich jubelst, weil Du ja einen Bulli fährst: Der T5 zum Beispiel ist 2,283 m breit.

Für Caravan Gespanne gilt da noch weiteres zu beachten, sollten Zugfahrzeug und Wohnwagen beide doch zufällig schmaler als 2,20m sein: Anbauteile zählen bei der Breitenbestimmung auch mit. Also Deine Spiegelverlängerungen, um an deinem Wohnwagen vorbeischauen zu können, musst du auf die Breite mit Spiegeln Deines Zugfahrzeugs hinzurechnen. Vergiss dabei nicht, dass Du davon zwei hast!

Fazit

Also, wenn Du sicher gehen willst, dass Du nicht noch Zusatzkosten wegen Fehlverhalten einkalkulieren musst, kläre die Breite Deines Wohnmobils (über Spiegel, nicht die in der Zulassung!) oder Deines Gespanns inklusive Anbauteile (Spiegelverlängerungen) ab.
Auch ermittle Dein zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns (beim WoMo ist das ja einfach in der Zulassung abzulesen!). Das bestimmst Du, in dem Du die zulässigen Gesamtmassen zusammenaddierst. Wenn Du unter die 3,5 t (3500 kg) kommst hast Du auf der Autobahn noch ein paar Freiheiten mehr.

Und vor allem: Bleibe in den Baustellen Baustellen auf der rechten Spur!  Auch wenn das Hängen hinter dem LKW nervt.

In diesem Sinne kommt gut an!

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