Eine Reiserücktritt-Versicherung soll vor den Reisekosten schützen, wenn man aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen (z.B. unvorhersehbare Arbeitslosigkeit) seinen geplanten Urlaub nicht antreten kann.
Immer wieder treffen sich jedoch Versicherte und Versicherer vor Gericht, weil die versprochene Leistung nach einem Reiserücktritt verweigert wird. Dies geschieht vor allem dann, wenn es sich um Krankheitsfälle handelt und die Reise daraufhin nicht angetreten worden ist.
Interessant und wichtig ist hierbei: Ist bei Kauf der Reise und Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung schon absehbar, dass man voraussichtlich die Reise aus Krankheitsgründen nicht antreten kann, stehen einem keine Erstattungen der Kosten zu.
Diese bekannten Vorerkrankungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Reiserücktritt-Versicherung ausgeschlossen, auch wenn der Versicherer keine expliziten Gesundheitsfragen stellt. Das heißt: der Versicherer ist von der Leistungspflicht entbunden, sofern aufgrund dieser Erkrankungen ein Reiseantritt unmöglich geworden ist.
Du kannst zwar versuchen Leistungen über den Rechtsweg zu erstreiten, wirst da aber in der Regel, sofern der Fall klar und eindeutig ist (z.B. in der Krankenakte steht etwas von deiner Vorerkrankung) scheitern — kannst Dir also in diesem Fall einen zeitraubenden und kostspieligen Rechtsstreit ersparen)