LKW-Maut ab 3,5t: Werden 2024 Wohnmobile mautpflichtig?

Als im November 2022 die Bundesregierung eine Änderung in der deutschen Maut beschloss, stellte sich schnell die Frage, ob das nicht auch einige von uns Campingbegeisterte betrifft. Wir sagen Dir hier, was sich für Dich hinsichtlich der autobahn-Maut ab 2024 ändert.

Bis zum 31. Dezember 2034 werden LKW mit mehr als 7,5t zulässige Gesamtmasse mit einer Maut belastet, wenn diese auf den deutschen Autobahnen und einigen Fernstraßen (Bundesstraßen) unterwegs sind. Hier muss für jeden Kilometer, den diese Fahrzeuge auf den entsprechenden Straßen fahren , ein gewisser Centbetrag gezahlt werden.

Die Bundesregierung hat nun mit Zustimmung des Verkehrsausschusses (Gegenstimmen kamen lediglich aus der CDU/CSU und der AfD) entschieden, dass nicht nur ab dem 1. Januar 2023 die Maut angehoben wird, sondern auch, dass LKW ab 3,5t zulässige Gesamtmasse mit einer Maut belegt werden. Zusätzlich sollte noch eine Umweltkomponente eingeführt werden. Diese ist jedoch in dem Beschluss noch nicht enthalten. Das hat man wohl aufgrund des Zeitdrucks – es sind ja nur rund 6 Wochen zwischen Entscheidung und Startdatum der Erhöhung – nicht mehr geschafft zu definieren.

Mit der Entscheidung, dass nunmehr auch Kleinlastwagen zwischen 3,5t und 7,5t mit einer Maut belastet werden, kommt die Frage auf, ob das auch Campingfahrzeuge trifft. Diese haben – lassen wir mal die Luxusklasse auf MAN und Iveco-Chassis außen vor – in der Regel rund 3,5t zulässige Gesamtmasse. Je nach dem, ob 3,5-Tonner in die Mautpflicht fallen, oder nicht, könnte es also Campingfahrzeuge treffen. Auch könnte, wenn die Wohnmobile in die Mautpflicht fallen, auch Cravangespanne über 3,5t Gesamtmasse hiervon getroffen werden.

Diese Mautänderungen wurden in der Presse und den Medien nur am Rande aufgenommen. Auch wurden hier die Meldungen der Presseabteilung der Regierung falsch oder nicht vollständig wieder gegeben: Die meisten Zeitungen, Websites, Nachrichtensendungen berichtete, dass man auch LKW ab 3,5t mit der Maut belasten würde. Jedoch wurde eine wichtige Information unterschlagen:

„Mit dem Gesetz bekomme die Transport- und Logistikbranche die von ihr eingeforderte Planungssicherheit. Im kommenden Jahr werde mit einem weiteren Gesetz zudem die Maut auf den gewerblichen LKW-Verkehr ab 3,5 Tonnen ausgedehnt. […] Zudem werde wie im Koalitionsvertrag verabredet eine CO2-Bepreisung in die Maut aufgenommen.“

Für Wohnmobil-Besitzer besteht, nach momentanem Stand, ab 2024keine Mautpflicht. Denn die Wohnmobile fallen nicht unter gewerblichen Verkehr, sondern sind einen Teil des Individualverkehrs. Da für die privatgenutzten Wohnmobile keine Mautpflicht besteht, egal wie schwer das WoMo ist, ist auch eine „Gefahr“, dass irgendwo durch den Gesetzgeber Caravangespanne ebenfalls in die Mautpflicht rutschen, gebannt.

Soweit die gute Nachricht. Denn die Mautpflicht für den Individualverkehr ist aufgrund der beiden gesetzlichen Regelungen für 2013 und 2024 mit großer Sicherheit vom Tisch. 2025 sind dann Neuwahlen, so dass bis zu diesen der Individualverkehr nicht geschröpft werden wird. Jedoch könnte voraussichtlich 2027 eine Maut für den Individualverkehr kommen.

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2 Kommentare

  1. Wenn es so zutrifft haben wir als private Wohnmobilfahrer noch einmal Glück gehabt. Es ist ja auch so, dass alle Kfz-Steuer zahlen und damit die Benutzung der Straßen quasi bezahlt wird.
    Die Einnahmen hieraus sind bekannter Maßen deutlich höher als der Kostenaufwand zum Erhalt der Straßen im Land.
    Es stellt sich auch die Frage ob Mietwohnmobile (die ja offensichtlich gewerbliche fahren) nicht hineinfallen und wie will man dies differenzieren bzw. erkennbar machen?
    Leider wieder mal ein Schnellschuss mit gelber Munition der FDP um die Kasse weiter zu füllen.

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